FAQs - häufig gestellte Fragen
- Ist Amalgam unbedenklich?
- Wann sollten Kinder das erste Mal zum Zahnarzt?
- Bekomme ich bei der Behandlung eine Spritze?
- Kann ich mich in Narkose behandeln lassen?
- Warum übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht alle Kosten?
- Ich brauche Zahnersatz, kann mir aber keinen leisten. Was soll ich tun?
- Welche Vorteile habe ich als privat versicherter Patient?
- Kann auf das Bohren verzichtet werden?
- Muß ich mit längeren Wartezeiten rechnen?
- Wohin gehe ich mit Zahnschmerzen am Wochenende?
- Wann muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
- Wie oft muss Zahnstein entfernt werden?
- Ist Zahnersatz aus dem Ausland sinnvoll?
- Warum sind Implantate nicht billiger?
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- Ist Amalgam unbedenklich?
Auf diese Frage gibt es zur Zeit keine sichere und eindeutige Antwort.
Amalgam ist ein sehr haltbarer, einfach zu verarbeitender Füllungswerkstoff. Es gibt weder wissenschaftlich anerkannte Beweise für seine Schädlichkeit noch solche für seine Unbedenklichkeit. Wegen des 50%igen Quecksilberanteils wird Amalgam zunehmend weniger eingesetzt. Gute Alternativen sind Gold- und Keramikinlays sowie Füllungen aus plastischer Keramik (Komposit). - Wann sollten Kinder das erste Mal zum Zahnarzt?
Schon für Kleinkinder werden halbjährliche Kontrolluntersuchungen empfohlen. Sie dienen insbesondere der Früherkennung von Karies und Zahnfehlstellungen und natürlich auch zur Beratung der Eltern. - Bekomme ich bei der Behandlung eine Spritze?
Selbstverständlich bieten wir bei jeder schmerzhaften Behandlung eine Lokalanästhesie an. Der Einstich der Kanüle ist kaum spürbar, und die Behandlung verläuft dann wesentlich entspannter. - Kann ich mich in Narkose behandeln lassen?
Grundsätzlich ist die Behandlung in Narkose bei sehr ängstlichen Patienten möglich, z.B. bei Kleinkindern, Behinderten, bei extremer Zahnarztangst oder bei krankhaft gesteigertem Würgereiz. Hierzu kommt regelmäßig ein Anästhesist mit allen erforderlichen Narkosegeräten in unsere Praxis. Ist die Angst nicht ganz so groß, kommt vielleicht auch eine besonders schonende Vorgehensweise mit Behandlung in Lokalanästhesie in Frage.
Die Krankenkassen bezahlen eine zahnärztliche Behandlung in Narkose nur bei medizinischer Notwendigkeit, d.h. wenn eine Behandlung auf andere Weise nicht möglich ist. Eine Narkose bei einer Implantation (Einsetzen von Implantaten) ist dagegen immer eine Privatleistung. - Warum übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht alle Kosten?
Fakt ist: Mit dem medizinischen Fortschritt steigen auch die Kosten. Während früher erkrankte Zähne häufig einfach gezogen wurden, können wir heute durch regelmäßige Prophylaxe Zahnerkrankungen verhindern, aber auch selbst stark zerstörte Zähne wieder aufbauen. Fehlende Zähne können durch aufwändigen Zahnersatz mit hohem Tragekomfort und hervorragender Ästhetik perfekt ersetzt werden.
All dies ist möglich, aber nicht in jedem Fall zwingend notwendig.
Andererseits schreibt der Gesetzgeber den Krankenkassen vor, aus Gründen der Beitragsstabilität nur ausreichende und wirklich notwendige Leistungen zu bezahlen.
Letztlich profitieren alle Beitragszahler von stabilen Beitragssätzen. Es ist daher durchaus plausibel, der Solidargemeinschaft nur die Kosten aufzubürden, die durch wirklich notwendige Behandlungen entstehen. - Ich brauche Zahnersatz, kann mir aber keinen leisten. Was soll ich tun?
Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Behandlungskosten für eine Grundversorgung mit Zahnersatz (ausschließlich Regelleistungen), wenn Ihr Eigenanteil bei sehr niedrigem Familieneinkommen eine unzumutbare Belastung bedeuten würde. Diese so genannte Härtefallregelung wurde in § 55 (2) SGB V festgelegt.
Liegt das Familieneinkommen knapp über der Härtefallgrenze, gilt eine teilweise Befreiung vom Zahnersatz-Eigenanteil. Bei sehr hohem Eigenanteil bieten wir auch Teilzahlungsmöglichkeiten an, damit Ihr Zahnersatz eine Qualität erhalten kann, die einen langfristigen Behandlungserfolg verspricht. - Welche Vorteile habe ich als privat versicherter Patient?
In der Regel haben privat versicherte Patienten Anspruch auf Erstattung zahlreicher Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Dazu gehören z.B. Inlays, Implantate, neue Verfahren der modernen Parodontaltherapie und häufig auch prophylaktische Leistungen. Allerdings empfiehlt es sich, immer auch das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag zu lesen, da es auch eingeschränkte Leistungstarife gibt. - Kann auf das Bohren verzichtet werden?
In der Regel nicht. Allerdings wird das hochtourige Freischleifen der Karies mit diamantierten Minifräsen in der sogenannten Turbine im allgemeinen nicht als sehr schmerzhaft empfunden. Die Kariesentfernung kann anschließend mit Handinstrumenten ebenfalls sehr schonend vorgenommen werden, und bei Bedarf gibt es ja noch die Betäubungsspritze.
Die Kariesentfernung mit der chemischen Carisolv-Methode ist zwar möglich, ersetzt aber meist nicht den Einsatz der Turbine und verursacht auch höhere Kosten für den Patienten.
Lasergeräte haben sich bislang ebenfalls nicht durchsetzen können, da sie keine ausreichend genaue Kariesentfernung erlauben. - Muß ich mit längeren Wartezeiten rechnen?
Die Wartezeit beträgt bei uns selten länger als 15 Minuten. Trotzdem bitten wir um Verständnis, wenn Schmerzpatienten hin und wieder den Zeitplan durcheinanderbringen. - Wohin gehe ich mit Zahnschmerzen am Wochenende?
Bitte schauen Sie in eine regionale Tageszeitung. In Rostock hat außerhalb der normalen Sprechzeiten immer ein Zahnarzt Notdienst.
Beachten Sie aber bitte, dass der nachts über eine Notrufnummer erreichbare diensthabende Zahnarzt nur für echte Notfälle zuständig ist. Hierzu zählen Unfallverletzungen, Nachblutungen oder fieberhafte Entzündungen im Kieferbereich. - Wann muss ich die Praxisgebühr bezahlen?
Die Praxisgebühr fällt beim Zahnarzt einmal im Quartal an. Ausnahmen: Zwei Vorsorgeuntersuchungen im Jahr sind kostenlos und Kinder sind grundsätzlich von der Praxisgebühr befreit. - Wie oft muss Zahnstein entfernt werden?
Die Zahnsteinentfernung wird zwar nur einmal im Jahr von den Krankenkassen bezahlt. Trotzdem muss Zahnstein immer entfernt werden, wenn er sich gebildet hat. Daher sollte die Häufigkeit der Zahnsteinentfernungen ebenso wie die Häufigkeit der Zahnarztbesuche immer individuell festgelegt werden. - Ist Zahnersatz aus dem Ausland sinnvoll?
Auslandszahnersatz - vornehmlich aus China - ist natürlich billiger als Zahnersatz aus dem deutschen Meisterlabor. Allerdings ist der Kostenvorteil meist nicht so hoch wie vom Patienten erwartet, denn die zahntechnischen Laborleistungen machen nur etwa die Hälfte der Herstellungskosten aus und der Transport von und nach China muss natürlich auch bezahlt werden.
Hinzu kommt: Die Zusammenarbeit mit einem so weit entfernten Labor ist schwierig, während z.B. ein Zahntechniker aus der Region für individuelle Farbanpassungen direkt in die Praxis kommen kann. Richtig prekär wird es bei einer Prothesenreparatur, die in der Gewährleistungszeit in China erfolgen müsste, was natürlich dauern kann ...
Dem Kostenvorteil stehen also auch deutliche Nachteile gegenüber, so dass die Entscheidung für oder gegen Auslandszahnersatz gut überlegt sein will. - Warum sind Implantate nicht billiger?
Der Preis für eine Implantatversorgung setzt sich aus vielen Komponenten zusammen: Diagnostik incl. Röntgen, OP-Planung, Einsetzen der Implantate, Materialkosten für die Implantate, steriles OP-Besteck, Honorar für die Krone, Materialkosten für Implantat-Aufbauteile, Abdrucklöffel und Abdruckmaterial, Laborkosten für Modellherstellung, Modellation des Kronenkäppchens, Gießen des Kronenkäppchens und Keramikverblendung.
Für das Einsetzen der Implantate benötigt der Zahnarzt eine besondere Qualifikation und spezielle OP-Geräte. Hier finden Sie mehr Infos zu Implantaten.